Das Treffen fand statt in der ver.di Bundesverwaltung. Es nahmen insgesamt etwa 50 Personen teil, darunter von den InitiatorInnen Prof. Friedhelm Hengsbach, Prof. Rudolf Hickel, Detlev von Larcher, Nicola Liebert und Ernst Prost. Die Veranstaltung wurde moderiert von Ralf Krämer.
1. Begrüßung und Vorstellung der InitiatorInnen
Die anwesenden InitiatorInnen stellten kurz ihre Beweggründe für ihre Aktivität für die Forderung und die Initiative „Vermögensteuer jetzt!“ dar.
2. Positionen der Parteien zur Forderung nach einer Vermögensteuer
Lisa Paus, MdB von Bündnis90/Die Grünen, berichtete über die Diskussion und Positionierung zugunsten einer Vermögensabgabe zur Finanzierung von Kosten der Finanz- und Bankenkrise. Diese soll einmalig in Höhe von 100 Milliarden Euro erhoben werden, die aber in zehn Jahresraten zu zahlen sein sollen, also pro Jahr etwa 10 Milliarden Euro. Die Abgabe solle anders als eine Vermögensteuer dem Bundeshaushalt zufließen und sei deshalb wahrscheinlich – dies ist aber nicht endgültig geklärt – nicht von der Zustimmung der Bundesratsmehrheit abhängig. Die Höhe sei auch deshalb so beschränkt, weil die Erhebung einer Vermögensteuer prinzipiell zusätzlich möglich sein soll. Paus schätzte aber als unwahrscheinlich ein, dass für beides politische Mehrheiten zu gewinnen seien, auch bei den GRÜNEN. Zur dauerhaften Finanzierung fordern sie eine Finanztransaktionsaktionssteuer und eine Bankenabgabe.
Mehr: http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/rubrik/0/1.html
Dr. Carsten Sieling, MdB der SPD: Die SPD hat sich auf dem Parteitag 2010 für die Wiedereinführung einer privaten allgemeinen Vermögenssteuer mit einem Aufkommen nicht unter demjenigen der 1997 ausgesetzten Steuer – damals 4,6 Milliarden Euro im Jahr – ausgesprochen. Hauptproblem bei der Wiedererhebung einer Vermögensteuer ist die notwendige realistische Neubewertung von Immobilienvermögen. Doch die ist ohnehin nötig, wenn auch die Grundsteuer reformiert werden soll. Zusätzlich wird eine Finanztransaktionsteuer oder Börsenumsatzsteuer gefordert. Zugleich aber gibt es aus den Erfahrungen des letzten Bundestagswahlkampfes in der SPD bei einigen auch die Sorge als Steuererhöhungspartei begriffen zu werden, weshalb ergänzend zu allen Beschlüssen eine gesellschaftliche Mobilisierung für die Durchsetzung der Vermögenssteuer unabdingbar ist. Mehr: http://www.spd.de/scalableImageBlob/3870/data/bpt2010_beschluss_deutschland_besser_regieren-data.pdf
Dr. Axel Troost, MdB der LINKEN: DIE LINKE fordert in ihrem Steuerkonzept eine Millionärsteuer, eine Vermögensteuer von 5 Prozent ab eine Million Euro, die 80 Milliarden Euro im Jahr bringen soll. Zusätzlich eine Finanztransaktionssteuer, statt der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sollen diese mit dem normalen progressiven Steuersatz der Einkommensteuer belegt werden. Steuerflucht muss stärker bekämpft werden. Im Rahmen der Föderalismusreform III muss auch diskutiert werden, wie das Aufkommen einer Vermögensteuer zu verteilen wäre.
Mehr: http://die-linke.de/fileadmin/download/misc/20110129_Beschluss_Steuerkonzept.pdf
In der Diskussion wurden unter anderem folgende Punkte angesprochen: Vermögensteuer und höhere Besteuerung von Kapitalerträgen sowie Abschaffung Abgeltungssteuer und höhere Erbschaftsteuer dürfen nicht alternativ betrachtet werden, sondern sind alle nötig. Die Freibeträge und Ausgestaltung einer Vermögensteuer müssen so sein, dass möglichst breite Zustimmung gewonnen werden kann, selbstgenutzte Immobilien sollten möglichst nicht betroffen sein.
Der Vorschlag einer Vermögensabgabe könne zwar vielleicht den Bundesrat und Diskussionen über die Verteilung des Steueraufkommens umgehen, andererseits sei die zeitliche Befristung, die Zweckbindung und damit zusammenhängen die verfassungsmäßige und politische Begründung sowie das auf die Dauer geringe Volumen problematisch. Die meisten plädierten für die Priorität einer Vermögensteuer und eine politische Begründung, die auf Verteilungsgerechtigkeit allgemein und auf die Finanzierung zentraler und breit unterstützter öffentlicher Aufgaben wie insb. Bildung als Zweck einer Vermögensteuer setzt.
Einigkeit bestand, dass das Zeitfenster für die Durchsetzung einer Vermögensteuer eng sein wird, in 2013/2014, und dass es nur gelingen kann, wenn tatsächlich gesellschaftlicher Druck entwickelt wird, insbesondere auch auf SPD und GRÜNE. Dafür müssen möglichst weitere gesellschaftlich relevante Akteure gewonnen werden, etwa in den Kirchen.
3. Ergebnisse und Übertragbarkeit der DIW-Studie zur Vermögensabgabe
Dr. Stefan Bach, stellvertretender Abteilungsleiter Staat/Finanzpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, referierte über Aufkommens- und Verteilungswirkung verschiedener Varianten einer Vermögensteuer. Grundlage des Vortrags waren die Ergebnisse, die im Rahmen einer Studie für die Grünen ermittelt worden sind. Die zentralen Ergebnisse über die zu erwartende Bemessungsgrundlage, also das besteuerte Vermögen, bei verschiedenen Freibeträgen, sowie die Zahl der betroffenen Personen, zeigt die Folie 9. Daraus lässt sich dann bei Annahme eines Steuersatzes leicht das sich ergebende Steueraufkommen berechnen. Hier die Präsentation:
http://www.vermoegensteuerjetzt.de/images/studien/Praesentation_Bach.pdf
In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
Die Höhe der allgemeinen Freibeträge und des Steuersatzes: Die Freibeträge sollten so hoch sein, dass nur eine kleine Minderheit von Reichen betroffen ist. Anderseits dürfen sie nicht zu hoch sein, um großes Aufkommen zu erzielen. 500.000 Euro Nettovermögen pro Haushalt/250.000 pro Person sind eher die Untergrenze, 500.000 pro Person vielleicht sinnvoller. Rentenansprüche und entsprechende Altersvorsorgevermögen sind nicht einbezogen. Da das Vermögen auch innerhalb der dann Vermögensteuerpflichtigen wiederum im oberen Bereich stark konzentriert ist (vgl. Folie 11), könnte ein progressiver Steuersatz, also etwa 2% ab 2 Millionen, 3% ab 10 Millionen zur Erhöhung des Aufkommens und der Umverteilungswirkung führen.
Verfassungsmäßige Grenzen der Besteuerung: Vermögensteuersätze von ein Prozent, wie sie meist diskutiert werden, sind aus dem Soll-Ertrag des Vermögens finanzierbar, ohne diesen vollständig wegzusteuern und die Vermögenssubstanz zu mindern. Dies ist verfassungsmäßig unproblematisch, der dereinst von Kirchhof erfundene „Halbteilungsgrundsatz“ ist durch neuere Urteile für irrelevant erklärt. Eine wesentlich höhere Besteuerung, die Vermögensbestände mindert und umverteilt, könnte Probleme aufwerfen und muss entsprechend begründet werden. Hier sind weitere Klärungen wünschenswert.
In der DIW-Studie sind im Inland lebende natürliche Personen, die hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, mit ihrem weltweiten Gesamtvermögen erfasst. Inländisches Vermögen von Ausländern, das noch in der alten Vermögensteuer im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht herangezogen wurde, ist nicht enthalten. Die sollte geprüft werden. Zu prüfen wäre auch, ob deutsche Staatsbürger auch herangezogen werden können, wenn sie ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, oder ob das EU-Recht widerspricht.
Für Betriebsvermögen werden in der DIW-Studie auch die Wirkungen hoher Freibeträge ausgewiesen. Ein Freibetrag von 5 Millionen Euro würde das Aufkommen um etwa ein Viertel mindern. Außerdem sind Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen nicht einbezogen, wodurch große Vermögenswerte nicht besteuert würden. Dies ist weiter zu diskutieren, ob dies sinnvoll ist. Weiter zu klären ist auch die Ermittlung des steuerpflichtigen Betriebsvermögens.
Der Erhebungsaufwand wurde auch von anwesenden Fachleuten aus der Steuerverwaltung für ohne weiteres vertretbar, auch im Verhältnis zu anderen Steuerarten. Eine realistische Immobilienbewertung ist ohnehin überfällig.
Zu mehreren der angesprochenen Punkte finden sich auch Ausführungen in der Langfassung der DIW-Studie: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.366543.de/diwkompakt_2010-059.pdf
Eine kürzere Zusammenfassung der Studie gibt es in englischer Sprache: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.376053.de/dp1137.pdf
4. Entwicklung und weitere Aktivitäten der Initiative "Vermögensteuer jetzt!"
Die Initiative hat mittlerweile etwa 23.000 UnterstützerInnen. Davon haben etwa 6000 auf Papierlisten und 17.000 auf der Website im Internet unterzeichnet, auf der mittlerweile auch einige Hintergrund- und Arbeitsmaterialien eingestellt sind. Außerdem existiert eine Facebook-Seite. Unterschriftensammlung auf Papierlisten gab es bisher v.a. durch einige ver.di und GEW-Gliederungen im Herbst 2010. Es gab aber bisher nur wenig darüber hinausgehende Öffentlichkeitsarbeit oder Resonanz in den Massenmedien, obwohl insbesondere die Zusammensetzung der Erstunterzeichnenden durchaus interessant ist. Durch wurde durch die positive Wirtschaftsentwicklung hierzulande und die Krisen im Euroraum die Krise der öffentlichen Haushalte in Deutschland in den Hintergrund gedrängt. Vermögensteuer konnte bisher nicht als eine zentrale Alternative zur herrschenden Kürzungspolitik platziert werden.
Es gab zwei regionale Veranstaltungen in Westfalen mit Friedhelm Hengsbach im April und es gibt eine Gruppe in Berlin, die Aktivitäten im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl im September plant. Entscheidend wird sein, in Richtung 2013 das Thema in der Diskussion zu halten bzw. zu bringen, in die Wahlprogramme der Parteien, in Diskussionen in den Wahlkämpfen und insbesondere im Bundestagswahlkampf 2013, in Aktionen um öffentlichen Druck zu entwickeln, dies dann auch tatsächlich in Angriff zu nehmen und durchzusetzen.
In der Diskussion wurde eine Reihe von Punkten angesprochen:
Zur Begründung der Forderung sollte nicht nur auf Gerechtigkeit abgehoben werden, sondern auch auf die notwendigen Verwendungszwecke der Einnahmen, insbesondere für bessere Bildung und Erziehung, also Kitas, Schulen und Hochschulen.
Wir brauchen Symbole und positiv besetzte Bezeichnungen, die mit der Vermögensteuer verbunden werden. Genannt wurden Gerechtigkeitssteuer, Gemeinwohlsteuer, Bildungssteuer, Millionärsteuer.
Auf der Website sollen weitere Materialien mit Fakten und Argumenten zur Vermögensverteilung und Vermögensbesteuerung eingestellt werden und Aktionshilfen, Fotos und Videos, zitierfähige Aussagen von Prominenten, Muster für Plakate und Transparente usw. Insbesondere auch eine Liste mit möglichen Referentinnen und Referenten für örtliche Veranstaltungen.
Es sollen Eckpunkte und Varianten eines konkreteren Konzeptes zur Vermögensteuer sowie Beispielrechnungen zu den Auswirkungen erarbeitet, dargestellt und diskutiert werden.
Die Werbung für die Unterstützung der Forderung der Initiative muss fortgesetzt werden und neue Impulse bekommen durch Ansprache weiterer Bündnispartner, durch regionale oder zielgruppenbezogene Initiativen, öffentlichkeitswirksame Aktionen zu geeigneten Anlässen. Wir müssen Gelegenheiten suchen und nutzen, die Forderung und die Initiative in die Medien zu bringen. Insbesondere in 2012/13 müssen dazu noch mal neue Aktivitäten auf bundesweiter Ebene entwickelt werden.
Bericht: Ralf Krämer