22.08.2012

Keine juristischen Bedenken gegen gleichzeitige Vermögensteuer und Vermögensabgabe

Gutachten belegt Verfassungskonformität

Eine einmalige Vermögensabgabe, mit der die Reichsten in der Bundesrepublik an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß. Das ergibt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, das im Auftrag von ver.di und der Hans-Böckler-Stiftung entstand und heute in Berlin vorgestellt wurde.

Eine einmalige Vermögensabgabe sei gerechtfertigt und entspräche dem Grundgesetz, wenn der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne, erklärte Joachim Wieland. Etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistungen. Historisches Beispiel für eine solche Abgabe ist der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik vorgenommene Lastenausgleich. Die Abgabe dürfe nicht den Ländern, sondern müsse dem Bund zugute kommen. Voraussetzung sei eben der außergewöhnliche Finanzbedarf. Eine Vermögenssteuer könne gleichzeitig erhoben werden, ihr Ertrag stehe jedoch den Ländern zu.